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Wer zahlt nach dem Unwetter?Hagel, Gewittersturm, Blitzschlag, Die vermeintliche Sicherheit, in der sich jeder hier zu Lande wähnt, ist schneller dahin als man glaubt. Ein Unwetter mit Blitz, Sturm und Hagel, und schon belaufen sich die Schäden auf zehntausende Euro. Ganz zu schweigen von den Überschwemmungskatastrophen, die gleich die Existenz kosten können: Denn die meisten Menschen sind dagegen nicht versichert. Wann aber zahlt die Versicherung bei Unwetterkatastrophen, wann zahlt sie nicht, und welche Assekuranz ist zuständig? Sturmschäden: Ab Windstärke 8 zahlt die Versicherung. Gegen Sturmschäden sind die meisten Autofahrer, Haushalte und Immobilienbesitzer abgesichert. Vorausgesetzt allerdings, der Wind hat mit mindestens Stärke 8 geblasen. Sturm ist nämlich nach den Versicherungsbedingungen eine "wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8". Nach der Beaufort-Skala entspricht dies einer Windgeschwindigkeit von 62 bis 74 km/h: Zweige brechen von den Bäumen, das Gehen im Freien ist erheblich erschwert. In Einzelfällen leisten die Versicherungen auch dann, wenn nicht durch meteorologische Aufzeichnungen Windstärke 8 am Schadensort nachgewiesen werden konnte... Redaktionen, die am kompletten Beitrag interessiert
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